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AOC Wein und andere Herkunftsbezeichnungen in Frankreich

Jeder kennt Begriffe wie »AOC« oder »IGT« als Bestandteil von Weinetiketten, doch neuerdings verwirren Bezeichnungen wie »AOP« oder »IGP«.

Veröffentlicht am 05. Februar 2020

So werden wir immer wieder gefragt, was das im Kern eigentlich bedeutet. Warum müssen in letzter Zeit die ursprünglichen Bezeichnungen wie »AOC Wein« verschwinden und neuen Platz machen? Vielleicht können wir hier etwas Licht ins Dunkel bringen und für ein wenig Aufklärung sorgen.

DER URSPRUNG DER BEZEICHNUNG AOC WEIN

Beginnen wir mit der AOC, die für »Appellation d’Origine Controlée« steht. AOC Wein ist nichts weniger als eine geschützte Ursprungsbezeichnung für landwirtschaftliche Produkte. Die Geschichte dieser Ursprungsbezeichnung ist dabei schon gut 500 Jahre alt und betraf seinerzeit keineswegs den Wein. Sie wurde eingeführt, um den speziellen französischen Käse Roquefort zu schützen.

1935 wurde das »Institut National de l’Origine et qualité« (INAO) in Paris gegründet, mit dem Ziel geschützte Herkünfte für die französische Weinwelt zu schaffen. Das Institut vergibt die AOC und überwacht die Einhaltung der Bestimmungen. In der Folgezeit erhielten verschiedene französische Regionen wie Bordeaux, Burgund, die Champagne oder das Elsass die geschützte Herkunftsbezeichnung. Insgesamt sind es heute 400 AOC Weine.

AOC ALS URHEBERRECHT

Zum einen ist die AOC so etwas wie ein Patent oder ein Urheberrecht. Die Weine einer mit einer AOC versehenen Region sind namentlich geschützt und dürfen, auch wenn sie aus ein und derselben Rebsorte stammen, in einer anderen Region den Namen nicht übernehmen. Zu Verwirrungen kam es in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts, als etwa Erzeuger in Kalifornien ihre Chardonnay-Weine »Chablis« oder »Chablis-Style« nannten. Andere erzeugten etwa »California Champagne« aus den für die Champagner-Erzeugung zugelassenen Rebsorten Chardonnay und Pinot Noir. Da beide Weinstile in Frankreich geschützt waren, waren diese Produkte in Europa nicht verkehrsfähig bzw. durften erst gar nicht importiert werden.


PRODUKTIONSVORSCHRIFTEN FÜR AOC WEINE

Aber das ist nicht alles, denn will ein Wein den AOC Status erlangen, muss er sich an bestimmte Produktionsvorschriften halten. Das betrifft z.B. die Art der Lese, die Erträge pro Hektar oder auch die Lagerung und Reifung. Die Trauben für Champagner beispielsweise müssen immer per Hand gelesen werden. Weine aus dem Elsass müssen immer am Ursprung, also dem Elsass abgefüllt werden und dürfen die Region ausschließlich in der Flasche verlassen. Zudem muss sich jeder AOC Wein einer sensorischen Prüfung unterziehen, ob er für die Herkunft und die Rebsorte(n) typisch ist. Bedeutet dies stets die beste Qualität? Nein, nicht unbedingt. Allerdings sind die Vorschriften für eine AOC so verfasst, dass sie grundsätzliche Bedingungen für die Schaffung von Qualität einfordert und so zumindest Voraussetzungen für eine Mindestqualität schaffen.

AOC ODER AOP?

Ab dem Jahr 2007 reformierte peu à peu die EU den europäischen Weinmarkt, um die Weinrechts- und -schutzverordnungen der Mitgliedstaaten so weit wie möglich anzupassen und anzugleichen. In diesem Zug wurde aus der AOC »Appellation d’Origine« (Wein mit geschützter Herkunft) die AOP »Appellation d’Origine Protegé« (Wein mit geschütztem Ursprung). Um es aber gleich zu sagen, geändert wurde lediglich der Name, nicht die damit einhergehenden Vorschriften.

IGT & IGP

Gleichzeitig veränderte diese Weinrechtsreform noch ein paar andere Dinge. In den 80er und 90er Jahren hatten sich in manchen AOCs Weinstile entwickelt, die nicht durch die Vorschriften der geschützten Herkunft gedeckt waren. In erster Linie betraf dies Weine aus Rebsorten, die durch die Vorschriften in der Region nicht umfasst wurden. Viele dieser Weine waren hervorragend, konnten aber nicht als AOC Wein auf den Markt kommen, sondern als »Vin de Pays« (Landwein). Kein klangvolles Signum, wenn die Qualität stimmt. In den 90er Jahren wurden diese Weine aufgewertet, indem Sie die »IGT« bekamen (Weine einer »typischen geografischen Herkunft«). Aus dieser Herkunftsbezeichnung erwuchs die Bezeichnung IGP »Indication Géografique Protegé« (geschützte geografische Herkunft). Auch hier gelten bestimmte Vorschriften für Produktion und Lagerung, die eingehalten werden müssen.

In diesem Zug entfiel übrigens auch die bislang übliche Bezeichnung »Tafelwein«, bzw. »Vin de Table«. Hierfür wurde die generische Herkunft »Vin de France« geschaffen, also einfach »Wein aus Frankreich«. Diese erlaubt auch, dass ein Jahrgang und eine Rebsorte auf dem Etikett angegeben werden, was bei Tafelwein stets verboten war. Dies ist auch eine Antwort auf die Weine der neuen Welt, wo es ja durchaus erlaubt ist, verschiedene Herkünfte zu einem spezifischen Weinstil zu cuvetieren. Mit dieser Regelung ermöglicht die EU dies nun auch ihren Wein produzierenden Mitgliedstaaten.

AUSBLICK

Hier war jetzt erst einmal die Rede von Frankreich, aber Herkunfts- und Ursprungsbezeichnungen wie AOC Wein gab und gibt es auch in anderen Ländern. Wie also verhält es sich in Ländern wie Italien, Spanien oder Deutschland? Auf diese Fragen geben wir hier an dieser Stelle demnächst Antworten. Bis dahin wünschen wir Ihnen den einen oder anderen guten Wein im Glas!